Hinweis
Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen verteilt.
Hinweis
In Zukunft soll langes und mühsames Anstehen vor der Passkontrolle mit Hilfe eines Strichcodes entfallen. Deshalb kann man heute schon seine Personalien im Internet auf www.dpf.gov.br eingeben. Auf der Internetseite wählt man zunächst unter Serviços à Comunidade und dort unter Formulário Eletrônica de Migração die gewünschte Sprache. Dann füllt man alle Felder aus und erhält schließlich nach Übermittlung der Daten einen Strichcode, den man ausdruckt, im Pass aufbewahrt und bei der Kontrolle vorzeigt. In der Praxis hat sich das angestrebte vereinfachte Einreiseprozedere allerdings noch nicht durchgesetzt.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türkei: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Hinweis: Alle Minderjährigen mit brasilianiscer Staatsangehörigkeit, die allein oder nur mit einem Elternteil einreisen oder in Begleitung Dritter reisen, müssen insbesondere für die Ausreise aus Brasilien eine schriftliche Reisegenehmigung der Eltern bzw. des abwesenden Elternteils vorweisen können. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, Besuchs- und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen während eines Sechs-Monats-Zeitraums:
EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Malta und Zypern). Anmerkung: Geschäftsreisende sollten sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) erkundigen, ob sie für ihre Reise ein Visum benötigen. Techniker und Monteure benötigen in jedem Fall ein Visum. Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, nicht über Nacht bleiben und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Auch wenn unter den genannten Bedingungen ein Transit möglich ist, wird visumpflichtigen Staatsangehörigen empfohlen, vor der Reise ein Transitvisum zu beantragen, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden.
Achtung: Transitvisafreiheit besteht nicht beim Transit (a) zwischen dem São Paulo Vircopos Airport, dem Congonhas Airport und dem Guarulhas Airport, (b) zwischen dem Rio de Janeiro Galeão Airport und dem Santos Dumont Airport, (c) am Confis Airport in Belo Horizonte. Visaarten
u.a. Besuchs- und Touristenvisum, zeitlich begrenztes Visum, Dauervisum, Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Touristen-, Geschäftsvisum: bis zu 90 Tage. Einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage kann vor Ort bei der brasilianischen Bundespolizei (Policia Federal) beantragt werden. Der Gesamtaufenthalt darf in einem Zeitraum von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Alle Visa erlauben mehrfache Einreise während des Gültigkeitszeitraums. Touristen dürfen in Brasilien keine Arbeit aufnehmen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragsteller für Geschäfts- oder Arbeitsvisa müssen bei Antragstellung und bei der Visumabholung persönlich in der konsularischen Vertretung erscheinen.
Hinweis: Laut brasilianischem Konsulat in Berlin müssen vor der Einreichung der Original-Antragsunterlagen zurätzlich noch persönliche Informationen im Internet (https://scedv.serpro.gov.br/) angegeben werden. In Frankfurt ist derzeit nur persönliche Antragstellung möglich. Antragstellung
Touristenvisum:
(a) Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) ausgedruckter Online-Antrag. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (Kreditkarte, Kontoauszug, Arbeitsbescheinigung o. Ä.). (d) 1 biometrisches Passfoto. (e) Kopie des Rückflugtickets oder Bescheinigung des Reisebüros über Reisedaten und erfolgte Bezahlung der Reise/des Flugtickets. (f) Gebühr (Beleg über Überweisung bzw. Bareinzahlung; bei persönlicher Antragstellung per ec-Karte direkt im Konsulat). (g) Ggf. internationales über Gelbfieber-Impfzeugnis oder ärztliches Attest (s. Gesundheit). (h) Gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Österreich: Schreiben des Arbeitgebers, der Universität oder Schule. Minderjährige: (k) Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde in englischer, deutscher, französischer, portugiesischer oder spanischer Sprache bzw. beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen. Geschäftsvisum zusätzlich: (l) Firmenschreiben an das brasilianische Konsulat mit Angaben zu Name und Funktion des Angestellten, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Besuchsgrund und –dauer, Angabe der auszuübenden Tätigkeit und der Adresse der Firma in Brasilien und Bestätigung der vollen finanziellen Verantwortlichkeit (Bei Beantragung in Frankfurt: Firmenschreiben auf Deutsch und auf Englisch; Versicherung, dass keine technische Tätigkeit ausgeführt werden soll.). (m) Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien auf Portugiesisch. (n) Referenzschreiben der Bank, wenn der Geschäftsreisende selbstständig ist. (o) Bei Beantragung in München: vom Bundeszentralregister beglaubigtes polizeiliches Führungszeugnis im Original (nicht älter als 3 Monate). (p) Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage). Arbeits-/Technikvisum: Unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer ist eine Kopie der internationalen Geburtsurkunde erforderlich. Bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen genügt eine Kopie des Einladungsschreibens. Es sollte von einem Notar beglaubigt worden sein. Bei postalischer Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 17 Euro zusätzlich zu den Visumgebühren fällig; außerdem muss ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden. Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. Persönliche Antragstellung: Ca. 7 Tage, maximal 90 Tage. Postalisch: ca. 10 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Personen mit einem zeitlich begrenztem oder einem Dauervisum einreisen, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei am Wohnort melden und eine Carteira de Identidade beantragen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel. Verlängerung des Aufenthalts
Die Aufenthaltsberechtigung kann vor ihrem Ablauf bei der brasilianischen Bundespolizei um weitere 90 Tage verlängert werden. Dies gilt jedoch nicht für Arbeit-/Technikvisa.
Einreise mit Haustieren
Vögel dürfen nicht nach Brasilien verbracht werden.
Für Hunde und Katzen wird ein internationales Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 7 Tage alt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den 40 Tagen vor Abreise frei von ansteckenden Krankheiten war. Das Gesundheitszeugnis muss von einem brasilianischen Konsulat beglaubtigt worden sein. Für Tiere, die älter als 3 Monate sind, wird zusätzlich ein Impfzertifikat gegen Tollwut verlangt, wenn die Tollwutimpfung nicht schon im Gesundheitszeugnis angegeben ist. Weitere Informationen (z.B. ob ein Microchip erforderlich ist) sind von der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen. |